Betreuung Leistungen

*Informationsblatt über zusätzliche Betreuungsleistungen/ Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI Stand 01.02.2019

Zusätzliche Betreuungsleistungen/ Entlastungsbetrag
Ab 01.01.2015 haben alle Personen die eine Pflegestufe haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen. Bislang galt dies nur für Menschen mit erhebliche eingeschränkten Alltagskompetenzen – also solche, die etwa psychisch oder
demenziell erkrankt sind. Im ambulanten Bereich wird der Anspruch um Entlastungsleistungen ergänzt. Diese sollen Pflegende entlasten und umfassen vor allem:
• Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
• Hilfe bei allgemeinen und pflegebedingten Anforderungen des Alltags
• Unterstützung bei der Organisation von Hilfeleistungen
Wer seinen Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen nicht ausschöpft, kann außerdem bis zu 40 Prozent davon für solche niedrigschwelligen Angebote verwenden.
Die Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI sind ganz speziell für Personen mit eingeschränkter bzw. stark eingeschränkter Alltagskompetenz entwickelt worden.
Die Pflegekasse leistet einen monatlichen Zuschuss von 104,- bzw. 208,- Euro, je nach Stärke der Einschränkung.

Wir bieten für diesen Personenkreis spezielle Angebote zu besonderen Konditionen.
Voraussetzung für die Gewährung zusätzlicher Betreuungsleistungen ist, ein erheblicher Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung. Zusätzliche Betreuungsleistungen können demnach sowohl Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III, als auch Versicherte beanspruchen, die keinen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben.

Anspruchsberechtigte Personen:
Anspruchsberechtigt sind Pflegebedürftige der Pflegestufen I, II oder III (erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz) sowie Personen, die zwar in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind, jedoch keinen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben. Entsprechend wird auch die Bestimmung des erheblichen Bedarfs an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung nicht auf bestimmte Krankheitsbilder – z.B. Demenz, geistige Behinderungen, psychische Erkrankungen – abgestellt, sondern auf den tatsächlichen Hilfebedarf , der
durch bestimmte Fähigkeitsstörungen ausgelöst wird, die zu Einschränkungen in der Alltagskompetenz führen.

1. Nach welchen Kriterien prüft die Pflegekasse den Leistungsanspruch?
Die Pflegekassen entscheiden über den Leistungsanspruch auf der Basis einer MDK-Begutachtung. Diese kann nach Aktenlage oder vor Ort erfolgen. Im Wesentlichen wird die Einschränkung der Alltagskompetenz geprüft. Für den MDK ist die Alltagskompetenz dann erheblich eingeschränkt, wenn mindestens in zwei der folgenden Bereichen, davon mindestens einmal aus den Bereichen 1 bis 9 (siehe Auflistung unten), dauerhafte und regelmäßige Funktionsstörungen festgestellt wurden und es muss zusätzlich eine weitere der oben aufgeführten Einschränkungen aus den Bereichen 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 vorliegen um den erhöhten Betrag von monatlich 208,- € (2496,- € jährlich)
zu erhalten.

1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereiches (Weglauftendenz)
2. Verkennen und Verursachen gefährdender Situationen
3. unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
4. tätlich oder verbal aggressives Verhalten, in Verkennung der Situation
5. im situativen Kontext inadäquates Verhalten
6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen, als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
8. Störungen der höheren Hirnfunktionen (Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen führen
9. Störung des Tag- / Nachtrhythmus
10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
12. ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilflosigkeit oder Hoffnungslosigkeit, aufgrund einer therapieresistenten Depression

2. Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen und an wen geht das
Geld?

Bis zu 1248,- € pro Jahr (104,- € monatlich) kann jede Person die in eine Pflegestufe
eingestuft wurde in Anspruch nehmen.
Sogar 2496,- € pro Jahr (erhöhter Betrag/ 208,- € monatlich) kann ein Versicherter,
wenn der Antrag gem. § 45 b, Abs. 1 SGB XI positiv beschieden wurde, in Anspruch
nehmen.

3. Niedrigschwelligen Entlastungsangebote
Zum 01.01.2015 wurde der der Begriff der “Niedrigschwelligen Entlastungsangebote” neu ins SGB XI eingeführt. Dies sind Angebote für Pflegebedürftige im Sinne von § 45a mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung sowie für Pflegebedürftige, die nicht die Voraussetzungen des § 45a, aber mindestens
Pflegestufe I erfüllen.
Diese Angebote dienen der Deckung des Bedarfs an Unterstützung im Haushalt, insbesondere bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, bei der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder bei der eigenverantwortlichen Organisation individuell benötigter Hilfeleistungen. Sie tragen dazu bei, Angehörige oder andere Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende
zu entlasten. Die Leistungen beinhalten die Erbringung von Dienstleistungen, eine die vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten stärkende oder stabilisierende Alltagsbegleitung, organisatorische Hilfestellungen, Unterstützungsleistungen für Angehörige und andere Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur
Bewältigung des Pflegealltags oder andere geeignete Maßnahmen. Als grundsätzlich förderungsfähige niedrigschwellige Entlastungsangebote kommen insbesondere Agenturen für haushaltsnahe Dienst- und Serviceleistungen,
Alltagsbegleiter sowie Pflegebegleite in Betracht. Die Finanzierung dieser Leistungen erfolgt im Rahmen der Ansprüche nach § 45b SGB XI.

Unsere Preisliste für Betreuungsleistungen:

Betreuungsleistungen „Grundtarif“
Wir leisten:
Ihre Betreuung nach freier Wahl von zeitlichem Umfang und Häufigkeit und bieten z.B. Gedächtnistraining,
Gymnastikübungen, Gespräche, Spazierengehen und vieles mehr.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus wirtschaftlichen und logistischen Gründen keine Betreuung unter einer Stunde
durchführen können.
Die erste Stunde:
28,00 Euro
Je weitere 1⁄4 Stunde:
7,00 Euro
Je Hausbesuch pauschal
4,40 Euro
Je gefahrenen KM in der Betreuung
0,50 Euro
Betreuungspaket „3 Stunden“
Wir leisten:
Ihre Betreuung in einem Umfang von 3 Stunden, pro Termin und mindestens zwei Termine pro Monat und bieten Betreuung nach Wahl z.B. Gedächtnistraining, Gymnastikübungen, Gespräche.

Statt für 88,40 Euro (inklusive 1 x Hausbesuchspauschale, ohne gefahrene KM) erhalten Sie einen Preisvorteil von über 10% und sparen die
Hausbesuchspauschale.
Je Paket:
75,00 Euro
Je weitere 1⁄4 Stunde
7,00 Euro
Je gefahrenen KM in der Betreuung
0,50 Euro
Betreuungspaket „6 Stunden“
Wir leisten:
Ihre Betreuung in einem Umfang von 6 Stunden pro Termin und
mindestens einen Termin pro Monat bieten wir Betreuung nach
Wahl z.B. Gedächtnistraining, Gymnastikübungen, Gespräche,
Spazierengehen und vieles mehr.

Statt für 172,40 Euro (inklusive 1 x Hausbesuchspauschale, ohne
gefahrene KM) erhalten Sie einen Preisvorteil von über 10% und sparen die
Hausbesuchspauschale.
Je Paket:
151,00 Euro
Je weitere 1⁄4 Stunde
7,00 Euro
Je gefahrenen KM in der Betreuung
0,50 Euro

Die Betreuung von dementiell erkrankten Menschen ist eine Arbeit, die unserer Meinung nach ausschließlich von besonders qualifizierten Personen durchgeführt werden sollte. Unsere Mitarbeiter verfügen über diese Qualifikationen und haben durch Ihre langjährige Berufserfahrung ein umfangreiches Wissen und einen großen Erfahrungsschatz in der Arbeit mit demenzkranken Menschen sammeln können. Und unabhängig von der fachlichen Qualifikation bringen unsere Mitarbeiter vor allem eines mit: Die Liebe zu Ihrem Beruf und der Wunsch den ihnen anvertrauten Menschen ein Stück Lebensqualität zu schenken. Davon profitieren natürlich in erster Linie die betreuten Personen aber auch Sie als pflegender Angehöriger können sich sicher, dass Sie eine qualitativ hochwertige Pflege und Betreuung für Ihren Angehörigen erworben haben.