Pflegegrad
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 1
o Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche
Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
o Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 23 Euro für die monatlichen
Betriebskosten sowie einmalig 10,49 Euro für die Installation.
o Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
o Zuschüsse zur Wohnraumanpassung von bis zu 4.000 Euro.
o Wohngruppenförderung sowie Pflegeunterstützungsgeld für Angehörige.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2
o Pflegegeld in Höhe von 316 Euro pro Monat bei alleiniger häuslicher Pflege und
Betreuung durch Angehörige, Freunde oder Bekannte.
o Pflegesachleistungen von monatlich 689 Euro bei Pflege durch einen
professionellen Pflegedienst.
o Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 689 Euro pro Monat.
o Leistungen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim in Höhe von 770 Euro pro Monat.
o Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs-
und Entlastungsleistungen.
o Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten
Budgets der Kurzzeitpflege.
o Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten
Budgets der Verhinderungspflege.
o Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro.
o Zuschüsse zum Hausnotruf (23 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig
10,49 Euro für die Installation).
o Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
o Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie
Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 3
o Pflegegeld: 545 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch Angehörige,
Freunde oder Bekannte zuhause versorgt werden.
o Pflegesachleistungen: 1.298 Euro pro Monat, wenn Pflegebedürftige durch einen
professionellen Pflegedienst versorgt werden.
o Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.298 Euro pro Monat.
o Leistungen für die stationäre Pflege im Pflegeheim: 1.262 Euro pro Monat.
o Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs-
und Entlastungsleistungen.
o Verhinderungspflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht genutzten
Budgets der Kurzzeitpflege.
o Kurzzeitpflege: 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht genutzten
Budgets der Verhinderungspflege.
o Zuschüsse zur Wohnraumanpassung: einmalig bis zu 4.000 Euro.
o Zuschüsse zum Hausnotruf (23 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig
10,49 Euro für die Installation).
o Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
o Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie
Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 4
o Pflegegeld in Höhe von 728 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige zuhause
durch Angehörige, Freunde oder Bekannte versorgt werden.
o Pflegesachleistungen in Höhe von 1.612 Euro pro Monat, sofern Pflegebedürftige
in der Häuslichkeit durch einen professionellen Pflegedienst versorgt werden.
o Leistungen für die stationäre Versorgung im Pflegeheim: 1.775 Euro pro Monat.
o Leistungen für die Tages- und Nachtpflege in Höhe von 1.612 Euro pro Monat.
o Entlastungsbeitrag in Höhe von 125 Euro pro Monat, der für zusätzliche
Betreuungs- und Entlastungsleistungen genutzt werden kann.
o Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr plus 50 Prozent des nicht
genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
o Kurzzeitpflege in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr plus 100 Prozent des nicht
genutzten Budgets der Verhinderungspflege.
o Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.
o Zuschüsse zum Hausnotruf in Höhe von 23 Euro monatlich für den Betrieb sowie
einmalig 10,49 Euro für die Anschlusskosten.
o Pflegehilfsmittel zum Verbrauch in Höhe von 40 Euro pro Monat.
o Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie
Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.
Pflegeleistungen bei Pflegegrad 5
o 901 Euro Pflegegeld pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Angehörige,
Freunde oder Bekannte.
o 1.995 Euro Pflegesachleistungen pro Monat für die ambulante Pflege durch einen
professionellen Pflegedienst.
o 2.005 Euro pro Monat für die stationäre Versorgung im Pflegeheim.
o 1.612 Euro pro Monat für die Betreuung und Pflege in Einrichtungen der Tages-
und Nachtpflege.
o 125 Euro pro Monat als Entlastungsbeitrag für zusätzliche Betreuungs- und
Entlastungsleistungen.
o 1.612 Euro pro Jahr für die Verhinderungspflege plus 50 Prozent des nicht
genutzten Budgets der Kurzzeitpflege.
o 1.612 Euro pro Jahr für die Kurzzeitpflege plus 100 Prozent des nicht genutzten
Budgets der Verhinderungspflege.
o Bis zu 4.000 Euro für Maßnahmen der Wohnraumanpassung.
o Zuschüsse zum Hausnotruf: 23 Euro monatlich für den Betrieb sowie einmalig
10,49 Euro für die Anschlusskosten.
o Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 40 Euro pro Monat.
o Wohngruppenförderung für ambulant betreute Wohngruppen sowie
Pflegeunterstützungsgeld für pflegende Angehörige.