Pflegebedarf

Wie wird der Pflegebedarf festgestellt? Nachdem Sie Ihren Antrag schriftlich eingereicht haben, wird mit Ihnen ein Termin mit einem Gutachter vereinbart. Bei gesetzlich Versicherten sind die Gutachter vom MDK (Medizinscher Dienst der Krankenkassen), welche persönlich zum Antragsteller vorbei kommen.
Wir empfehlen Ihnen, sich auf die einzelnen Bereiche, welche begutachtet werden, vorzubereiten. So wissen Sie in etwa, was auf Sie bzw. den Antragsteller zukommt und können den Pflegegrad schon vorab einschätzen. Wir empfehlen Ihnen außerdem, sich Beispiele zu speziellen sowie besonders aufwendigen Pflegesituationen zu notieren. Diese sollten Sie dann beim Besuch des Gutachters vorbringen, da dies ebenfalls zum Pflegegrad beiträgt.
Es gibt sechs Module, die in die Bewertung zum Bestimmen des Pflegegrads einfließen. Für jedes Modul vergibt der Gutachter Punkte. Je größer die Beeinträchtigung, desto mehr Punkte werden vergeben. Die Summe aller Punkte bestimmt den tatsächlichen Pflegegrad. Hier sehen Sie alle sechs Module und ein paar erläuternde Beispiele dazu:

  • Mobilität: Wie selbstständig kann der Begutachtete z. B. noch Treppen steigen oder sich selbstständig umsetzen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie findet sich der Betroffene z. B. in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er noch selbst Entscheidungen treffen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Ist der Antragsteller z. B. nachts unruhig? Zeigen sich bei ihm motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten?
  • Selbstversorgung: Wie selbstständig ist der Antragsteller noch in Bezug auf Körperpflege, dem An- und Auskleiden und der Zubereitung von Essen und Trinken
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Welche Unterstützung braucht der Antragsteller z. B. bei der Medikamenten- oder Sauerstoffgabe?
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Kann sich der Betroffene z. B. noch gut selbst beschäftigen?